Freiraumplanung

Stadtpark und Unterer Brühl

Städtische Freiräume komplettieren und differenzieren das Raumgefüge innerhalb der städtebaulichen Muster und verbinden diese wiederum untereinander - oder schaffen Zäsuren. Sie erfüllen im Stadtgefüge komplexe Funktionen als Träger der Erholungsräume (beispielsweise Parks), des öffentlichen Raums, innerstädtischer Naturwerte, privater Grünräume und funktionaler Flächen (Erschliessung, Abstandsflächen usw.).

Freiräume bilden somit den «Kit» für das städtebauliche Konglomerat, wobei schon in dieser Funktion neben der Koordination der Nutzungsansprüche, die Anforderungen an die Gestaltung dieser Freiräume hoch sind und deshalb meist übergeordnete Konzeptionen erforderlich machen.


Die Fachleute der Stadtplanung erarbeiten und begleiten solche Konzeptionen unter Berücksichtigung von übergeordneten und spezifischen Kriterien. Sie bieten Hand in jeglichen freiraumbezogenen Fragestellungen sowohl für Planer und Bauherrschaft als auch für diverse Fachbereiche der Bauverwaltung.

Stadtplanungsamt
Freiraum, Natur und Landschaft
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 52 29
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