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Garten- und Freiraumgestaltung
Verschiedene Richtlinien und Gesetze regeln die Anforderungen an die Gestaltung der privaten und öffentlichen Freiflächen und geben gewisse Mindeststandards vor. Die Fachleute des Stadtplanungsamtes (Bereich Freiraumplanung) sind mit beratender Stimme in das Baugenehmigungsverfahren involviert und arbeiten in der Sondernutzungsplanung mit.
Im Rahmen der Bauberatung besteht die Möglichkeit für Bauherren und Planungsbeteiligte ihre Vorhaben mit dem Bereich Freiraumplanung der Stadtplanung abzustimmen und somit die Voraussetzungen für das Genehmigungsverfahren zu optimieren.
Stadtplanungsamt
Freiraum, Natur und Landschaft
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 52 29
Fax 071 224 62 47
