Geschützte Gehölzgruppen

Geschützte Gehölzgruppe mit Krautstreifen im Schutzgebiet Dreilinden/Notkersegg

Gehölzgruppen sind für die Stadt St.Gallen wertvolle Landschafts- und Siedlungselemente und zeugen von einer langen Tradition der landwirtschaftlichen Nutzung. Heute besitzen die Hecken, Feld- und Ufergehölze grosse Bedeutung als Lebensraum bedrohter Pflanzen- und Tierarten und dienen der Lebensraumvernetzung. Die Gehölzgruppen sind gemäss kantonalem Baugesetz und städtischer Bauordnung geschützt und dürfen in ihrer Lage und ihrem Umfang nicht beeinträchtigt werden. Das schliesst die aus ökologischer Sicht fachlich richtige Pflege der Gehölzgruppe jedoch nicht aus. Es empfiehlt sich, vor einem allfälligen Pflegeeingriff den Fachbereich Freiraum, Natur und Landschaft für eine Beratung beizuziehen. Grössere Eingriffe sind zudem fällgesuchspflichtig (vgl. auch Hecken- und Baumschutz).

Im Zonenplan ist die ungefähre Lage der meisten geschützten Gehölzgruppen festgelegt. Der eigentliche Umfang des Schutzgegenstandes richtet sich deshalb nach dem effektiven Zustand des Objektes. Es empfiehlt sich, vor dem Planen von baulichen Absichten im Umfeld geschützter Gehölzgruppen zusammen mit dem Fachbereich Freiraum, Natur und Landschaft und dem Vermessungsamt die Stockgrenze verbindlich festzulegen.


Stadt St.Gallen

Auf dem Gebiet der Stadt St.Gallen gibt es rund 750 geschützte Gehölzgruppen mit einer gesamten Länge von rund 87,8 Kilometer.

Weiterführende Unterlagen

Lebhäge in St.Gallen: Ehemalige Weidezäune als Landschaftselement und Lebensraum; Stadt St.Gallen, Dezember 2003; Merkblatt.

Stadtplanungsamt
Freiraum, Natur und Landschaft
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 52 29
Fax 071 224 62 47