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Ökologischer Ausgleich
Seit 1992 erlauben gesetzliche Grundlagen den Gemeinden, ökologische Leistungen innerhalb und ausserhalb des Siedlungsgebietes mit Beiträgen zu entschädigen. Was in der Landwirtschaft bereits etabliert ist, fristet im Siedlungsgebiet ein eher stiefmütterliches Dasein.
Mit dem Wechsel von der Subventionierung der landwirtschaftlichen Produktion (z.B. Milch) hin zu leistungsabhängigen Direktzahlungen (z.B. für die Bewirtschaftung von Wiesen) wurde der ökologische Ausgleich in der Landwirtschaft bedeutsam.
Landwirtschaftliche Direktzahlungen erhalten heute nur Landwirte, die mindestens 7 Prozent ökologische Ausgleichsflächen ausweisen und bewirtschaften. Für die Hälfte dieser 7 Prozent werden auch Hochstamm-Obstbäume angerechnet.
Die Landwirte erhalten jedoch nicht nur finanzielle Beiträge, sondern sie leisten auch einen wichtigen Beitrag für den Erhalt der Vielfalt der Landschaft und der Vielfalt von Pflanzen und Tieren auf unserem Gemeindegebiet.
Stadt St.Gallen
Bereits mehr als 8 Prozent der landwirtschaftlich genutzten Flächen werden auf dem Gemeindegebiet der Stadt St.Gallen weniger intensiv als früher üblich bewirtschaftet. Zusammen mit den Flächen mit Hochstammobstbäumen sind es gar mehr als 12 Prozent (Stand 2002). Dies ist dem Umdenken der meisten Landwirte und neuen gesetzlichen Grundlagen zu verdanken. Der ökologische Ausgleich innerhalb des Siedlungsgebietes erhält demgegenüber leider noch nicht die gebührende Bedeutung.
Weiterführende Unterlagen
Faktenblatt Ökologischer Ausgleich
Diverse Merkblätter
| Wegleitung OEQV.pdf (60 kb, PDF) | 20.01.2004 |
Stadtplanungsamt
Freiraum, Natur und Landschaft
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 52 80
Fax 071 224 62 47
