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Schutzverordnung
Auf dem Gebiet von St.Gallen sind vier Schutzverordnungen rechtskräftig erlassen und eine weitere ist in Bearbeitung und soll demnächst rechtskräftig werden.
Die Schutzverordnungen können beim Bauarchiv bezogen werden. Zu Fragen gibt die Fachstelle Freiraum-, Naturschutz- und Landschaftsplanung gerne Auskunft.
Schutzverordnungen der Stadt St.Gallen:
- Schutzverordnung Wenigerweier; 1979 (in Überarbeitung)
- Schutzverordnung Bildweier; 1983
- Schutzverordnung Sitter- und Wattbachlandschaft; 1992
- Schutzverordnung Dreilinden/Notkersegg; 2001
- Schutzverordnung Burgweier; in Bearbeitung
Stadtplanungsamt
Freiraum, Natur und Landschaft
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 52 80
Fax 071 224 62 47
