Nutzungsplanung

Neumarkt

Mit der Nutzungsplanung wird die zulässige Bodennutzung bezüglich Art und Mass parzellenscharf und grundeigentümerverbindlich festgelegt.

Die Nutzungsplanung dient der Durchsetzung einer geordneten Siedlungsentwicklung, verbindet die Zonenausscheidung mit den Umweltanliegen (beispielsweise Luftreinhaltung, Lärmschutz, Schutzzonen) und berücksichtigt überkommunale sowie regionale Anliegen und Aufgaben. Sie zeichnet sich durch eine zukunftsgerichtete Gesamtsicht aus.


Unter dem Begriff der Nutzungsplanung wird die Rahmennutzungsplanung (Zonenplanung) sowie die Sondernutzungsplanung (z.B. Gestaltungs- und Überbauungspläne) verstanden.

Stadtplanungsamt
Richt- und Nutzungsplanung
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
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