Sondernutzungsplanung

Überbauung Hompeli

In den eher engen Raumverhältnissen der Stadt St.Gallen können viele Bauvorhaben nicht nach den Regelbauvorschriften der städtischen Bauordnung realisiert werden. Damit Bauland massgeschneidert überbaut werden kann, wurde das Instrument der Sondernutzungsplanung (Überbauungs-, Gestaltungs- und Baulinienpläne sowie Schutzverordnungen) entwickelt und gesetzlich verankert.


Unsere Fachleute beraten und unterstützen die Grundeigentümer/innen, Architekt/innen und Investor/innen bei der Erarbeitung der entsprechenden Pläne und besonderen Vorschriften. Sie koordinieren die verschiedenen Interessen und Verfahren der städtischen und kantonalen Dienststellen. Damit wird qualitativ hoch stehenden Projekten zu einem effizienten Planungs- und Bewilligungsverfahren verholfen, was Kosten und Zeit spart.


Überbauungspläne regeln grundsätzlich die Erschliessung und die besondere Bauweise für klar begrenzte Gebiete. Gestaltungspläne ermöglichen bei komplexeren Projekten, qualitative Ansprüche bis in Einzelheiten (z.B. Stellung, Struktur, Materialisierung, usw.) der Bauten und Anlagen zu regeln.

Stadtplanungsamt
Städtebau und Siedlungsentwicklung
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 51 04
Fax 071 224 62 47