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Zonenplanung und Bauordnung
Die strategisch ausgerichtete Stadtentwicklungsplanung (vgl. kommunale Richtplanung) wird im für alle Grundeigentümer geltenden Zonenplan (Nutzungsplan) umgesetzt. Als planliche Ergänzung der Bauordnung regelt er beispielsweise die Abgrenzung zwischen Bau- und Nichtbaugebiet oder legt innerhalb der Bauzone die zulässigen Nutzungen und die Anzahl der erlaubten Geschosse fest. Er zeigt auch, wo allfällig später zu nutzende Reservegebiete liegen oder bezeichnet Gebiete mit höheren Ansprüchen an Landschafts- und Ortsbildschutz sowie die Baumschutzgebiete.
Stadtplanungsamt
Richt- und Nutzungsplanung
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 56 64
Fax 071 224 62 47
