Richtplanung

Stadt und Landschaft

In der kommunalen Richtplanung werden die Rahmenbedingungen für die weitere Stadtentwicklung definiert und die zur Verwirklichung der angestrebten Ziele erforderlichen Tätigkeiten festgestellt.

Die Richtplanung soll im Weiteren Zielkonflikte frühzeitig aufzeigen und Grundlagen für die politischen Entscheidungen vorbereiten. Die einzelnen Sachbereiche wie Siedlung, Verkehr oder Landschaft werden nicht sektoriell bearbeitet, sondern sollen auf die angestrebte Entwicklung hin koordiniert und aufeinander abgestimmt werden.

Stadtplanungsamt
Raumentwicklung
Amtshaus
Neugasse 3
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 56 64
Fax 071 224 62 47