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Grundsätze
Durch geeignete Massnahmen soll die Belastung der Umwelt durch den Winterdienst so gering wie möglich gehalten werden. Zur Bekämpfung der Winterglätte setzen wir in der Regel Natriumchlorid ein. Es ist uns ein Anliegen, so wenig Auftaumitteln wie möglich zu verbrauchen.
- Im Hinblick auf eine Reduzierung des Verbrauchs von Auftaumitteln setzt die Stadt St.Gallen die Feuchtsalztechnik (FS30) ein.
- Grundsätzlich gilt "erst räumen, dann streuen". Streumittel sind auf der Schneedecke weitgehend wirkungslos.
- Bei der Schneeabfuhr werden die Vorschriften des Kantones und Bundes eingehalten.
Auftaumittel dürfen im öffentlichen Winterdienst nur verwendet werden, wenn sich abstumpfende Mittel wie Sand und Splitt zur Bekämpfung von Glatteis und Schneeglätte nicht eignen. Ebenso muss der Schnee vorher mechanisch geräumt werden. Die Schneeräumung ist Voraussetzung für den umweltschonenden sowie wirtschaftlichen Einsatz von Auftaumitteln, Sand oder Splitt. Vorbeugend dürfen Auftaumittel nur bei kritischer Wetterlage verwendet werden.
Räumungsprioritäten
Ziel des Winterdienstes ist die Gewährleistung der Verkehrssicherheit und Leistungsfähigkeit der Strassen und Trottoirs. Es werden drei Dringlichkeitsstufen unterschieden:
1. Dringlichkeitsstufe
- Hauptverkehrsstrassen
- Strassen mit öffentlichen Verkehrsmitteln
- Strassen zu Spitälern, Bahnhöfen, Feuerwehr und stark begangene Fussgängerverbindungen
2. Dringlichkeitsstufe
- Quartierstrassen, Fussgängerverbindungen, Treppenanlagen
3. Dringlichkeitsstufe
- Alle übrigen öffentlichen Verkehrsflächen
- Privatstrassen, deren Unterhalt vertraglich geregelt ist
Mit der Schneeräumung wird eine möglichst weitgehende mechanische Beseitigung des Schnees von den Strassen und Trottoirs angestrebt.
Strassen- und Wegverzeichnis
Angaben über die Dringlichkeiten und den Streumitteleinsatz finden Sie im nachstehenden alphabetischen Verzeichnis.
