Grenzmutationen und Grenzabsteckungen

Grenzmutationen und Grenzabsteckungen

Seit der Einführung des ZGB im Jahre 1912 ist der Plan für das Grundbuch Bestandteil des Grundbuches und garantiert damit die Rechtssicherheit zum Verlauf der Eigentumsgrenzen. Es ist Aufgabe des Vermessungsamtes, bei Grenzänderungen


  • die neuen Grenzpunkte im Gelände zu vermarken
  • die notwendigen Vermessungen im Feld vorzunehmen
  • im Büro die entsprechenden Berechnungen vorzunehmen und die erforderlichen Akten zu erstellen
  • das Dossier mit Mutationsplan und Mutationstabelle dem Grundbuchamt zur Weiterbearbeitung zu übergeben
  • nach dem rechtlichen Vollzug der Mutation die neuen Eigentumsverhältnisse im Werk der amtlichen Vermessung nachzutragen.


Bei fehlenden oder nicht mehr auffindbaren Grenzzeichen stecken wir den Grenzverlauf neu ab und rekonstruieren die Grenzzeichen.


Kontaktperson

Philipp Brühlmann

Leiter Abteilung Vermessung


Telefon 071 224 57 29

e-mail philipp.bruehlmann@stadt.sg.ch

Vermessungsamt
der Stadt St.Gallen
Neugasse 3
Postfach
9004 St.Gallen
Telefon 071 224 52 59
Fax 071 224 51 73

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag

8.30-11.30 / 13.30-17.00

Freitag

8.30-11.30 / 13.30-16.30


Bei telefonischer Voranmeldung können auch ausserhalb der Bürozeiten Termine vereinbart werden.