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Bestimmen Sie mit - stimmen Sie ab!
Brieflich abstimmen - nichts einfacher als das!
Was ist bei der brieflichen Stimmabgabe zu beachten?
- Legen Sie die ausgefüllten Stimmzettel in das dem Abstimmungsmaterial beigelegte (gelbe) Stimmkuvert oder in ein privates Kuvert. Ohne Kuvert ist die Stimmabgabe ungültig.
- Unterschreiben Sie die Erklärung auf der Vorderseite des Stimmausweises. Ohne Unterschrift ist die Stimmabgabe ebenfalls ungültig.
- Das Kuvert mit den Stimmzetteln sowie den Stimmausweis mit der unterzeichneten Erklärung legen Sie in dasselbe Fensterkuvert, mit dem Sie das Abstimmungsmaterial erhalten haben.
- Das Fensterkuvert kann unfrankiert der Post übergeben, in den Briefkasten am Rathauses eingeworfen oder an der Urne abgegeben werden.
- Letztmögliche Termine für die briefliche Stimmabgabe:
- Per Post: Freitag vor dem Abstimmungssonntag bis zur letzten Leerung des Post-Briefkastens
- Einwurf in den Briefkasten am Rathaus: am Abstimmungssonntag bis 12.00 Uhr
- Abgabe an der Urne: am Abstimmungssonntag bis 12.00 Uhr
Abstimmen an der Urne
Die Abstimmungslokal im Rathaus der Stadt St.Gallen hat wie folgt geöffnet:
- Sonntag von 10.00 bis 12.00 Uhr
Vorzeitige Stimmabgabe
In der letzten Woche vor dem Abstimmungssonntag ist die vorzeitige Stimmabgabe in der Schalterhalle im Rathaus (1. Stock, Schalter 9) wie folgt möglich:
- Montag bis Mittwoch von 8.30 bis 17.00 Uhr
- Donnerstag von 8.30 bis 18.00 Uhr
- Freitag von 8.30 bis 16.30 Uhr
Stimmausweis verloren - was tun?
Ein Duplikat des Stimmausweises können Sie bis zum Freitag vor dem Abstimmungstermin im Einwohneramt (Rathaus, 1. Stock, Schalter 2 bis 8, geöffnet bis 16.30 Uhr) verlangen. Bitte holen Sie das Duplikat persönlich ab und bringen Sie einen Ausweis mit.
