
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Stimmregister
Fehlender Stimmausweis?
Das Einwohneramt führt das Stimmregister für die über 40000 Stimmberechtigten und organisiert die Wahlen und Abstimmungen innerhalb der Stadt St.Gallen. Die Abstimmungsunterlagen werden rund vier Wochen vor dem Abstimmungstermin an die Stimmberechtigten versandt. Fehlende Stimmausweise können bis zum Schalterschluss am Freitag vor dem Abstimmungssonntag beim Einwohneramt (Rathaus, 1. Stock, Schalter 2 bis 8) oder per e-mail bezogen werden.
Auslandschweizerinnen / Auslandschweizer
Sobald das Abstimmungsmaterial im Einwohneramt eingetroffen ist, wird es an die rund 1000 Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer per A-Post versandt. Dem Abstimmungsmaterial - (Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer sind übrigens nur in eidgenössischen Angelegenheiten stimmberechtigt) liegt ein Merkblatt bei, welches das Vorgehen bei der Stimmabgabe detailiert beschreibt.
Gemäss Art. 3 der Verordnung über die politischen Rechte der Auslandschweizer sind die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer verpflichtet, spätestens alle vier Jahre seit der letzten Anmeldung ihren Eintrag im Stimmregister zu bestätigen. Dies kann schriftlich (auch mittels Ansichtskarte) oder durch persönliche Vorsprache erfolgen.
Art. 3 schreibt auch vor, dass die Stimmgemeinde den eingetragenen Auslandschweizerinnen und Auslandschweizern jährlich ein Schreiben zustellt, um sich den Eintrag im Stimmregister bestätigen zu lassen. Die Stadt St.Gallen verschickt diese Bestätigung jeweils mit der letzten Abstimmung im Jahresverlauf. Wird die Anmeldung nicht innert vier Jahren erneuert, werden die Säumigen im Stimmregister gelöscht. Nach der Löschung wird kein Abstimmungsmaterial mehr versandt; die Auslandschweizerinnen und Auslandschweizer müssen sich über ihre Schweizer Vertretung neu anmelden, sofern sie vom Stimm- und Wahlrecht wieder Gebrauch machen wollen
