Vorschule

In der Schweiz wird zwischen Vorschulerziehung (Kindergarten) und familienexterner Kinderbetreuung (Krippen, Tagesmütter, Spielgruppen) unterschieden.

 

In allen Kantonen haben die Kinder vor dem Eintritt in die obligatorische Schule ein Anrecht auf eine Vorschulerziehung von mindestens einem Jahr, in der Hälfte der Kantone von zwei Jahren.


Mitte der 80er-Jahre nahmen Bestrebungen zu, Kindergarten und Schule einander anzunähern. Neuausrichtungen betreffen folgende Aspekte: flexibles Übertrittsalter in die Primarschule, Frühförderung der Kulturtechniken, heterogene Klassen (Heterogenität in Bezug auf Alter, Entwicklung, Begabung, Herkunft etc.) und pädagogische Innovationen. In mehreren Kantonen werden zurzeit Projekte durchgeführt, in denen die Zusammenlegung der Kindergartenjahre mit den ersten Schuljahren erprobt und bewertet werden.

Standortförderung
Stadt St.Gallen
Rathaus
Postfach
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 57 79
Fax 071 224 54 81

Generelle Öffnungszeiten

Mo - Mi: 08.30 - 17.00 Uhr

Do: 08.30 - 18.00 Uhr

Fr:  08.30 - 16.30 Uhr