Internationale Kundschaft

Besondere Regelungen für ausländische Staatsangehörige

Alle wichtigen Informationen und Merkblätter finden Sie auf der Website des Migrationsamtes:

Bewilligungsverlängerungen

Gesuche zur Verlängerung der Niederlassungsbewilligung (Ausländerausweis C) und der Aufenthaltsbewilligung (Ausländerausweis B) werden in der Regel ca. 4 bis 6 Wochen vor Bewilligungsablauf vom Einwohneramt mit einem Begleitschreiben zugestellt. Die ausgefüllten Formulare müssen im Einwohneramt persönlich an den Schaltern 2 bis 8 abgegeben werden. Die Gebühren sind im Voraus zu bezahlen.


Erwerbstätige müssen das Gesuch auf der Rückseite vom Arbeitgeber, Schüler/innen und Studierende über 16 Jahre von der Schulleitung bestätigen lassen. Bei vorzeitiger Verlängerung (bis max. 3 Monate vor Bewilligungsablauf) können die Verlängerungsformulare vom Internet oder persönlich an den Schaltern 2 bis 8 bezogen werden.

 

Das Bewilligungsverfahren kann zwei bis drei Wochen dauern.

Familiennachzug

Das Einwohneramt nimmt die Gesuche für den Nachzug von Ehegatten und Kindern entgegen. Wir verweisen auf die Merkblätter betreffend Familiennachzug von Angehörigen aus EG/EFTA- und aus Drittstaaten. Genaue Auskünfte für den Einzelfall erteilt der zuständige Sachbearbeiter bzw. die Sachbearbeiterin.

Verpflichtungserklärung / Besuchseinladung

Zur Einreise in die Schweiz (auch zum Besuchsaufenthalt) benötigen ausländische Staatsangehörige ein gültiges von der Schweiz anerkanntes Reisepapier und in bestimmten Fällen zudem ein Visum. Das Einreisevisum ist über die zuständige Schweizer Vertretung im jeweiligen Staat zu beantragen.


Sind die finanziellen Voraussetzungen nicht genügend, kann die Schweizer Vertretung das Formular "Verpflichtungserklärung" aushändigen. Dieses ist dem Gastgeber in der Schweiz zuzustellen und von ihm ausgefüllt im Einwohneramt (Schalter 2 bis 8) einzureichen (Gebühr CHF 50.00). Der Gastgeber bzw. Garant verpflichtet sich mit der Garantieerklärung zu einer unwiderruflichen Schuldanerkennung bis zu einem Betrag von CHF 30'000.00. Das Einwohneramt hat die Verpflichtungserklärung zu prüfen und benötigt dazu einen Auszug aus dem Betreibungsregister, monatliche Lohnabrechnungen, einen Bankkonto-Auszug (mindestens CHF 30'000.00) oder die definitive Steuereinschätzung.


Von der Einreichung des Gesuchs bis zur Visumerteilung durch die Schweizer Vertretung dauert es in der Regel 3 bis 5 Wochen. Der Entscheid wird weder dem Gastgeber noch dem Gast mitgeteilt. Auskünfte über den Stand erteilt die zuständige Schweizer Vertretung.