Schweizer Pass und Identitätskarte

Informationen zum neuen Schweizer Pass 10

Foto Pass und Identitätskarte

Seit dem 24. Februar 2010 können ausschliesslich biometrische CH-Pässe beantragt werden. Die Antragstellung (auch für das Kombi-Angebot Pass und Identitätskarte) erfolgt in der Ausweisstelle des Kantons St.Gallen an der St.Leonhard-Strasse 40. Die Bedingungen rund um den neuen Schweizer Pass ersehen unter folgendem Link der Ausweisstelle.

Die Identitätskarte

Aufgrund der Vorschriften des Bundes ist es notwendig, dass der Antragsteller bzw. die Antragsstellerin persönlich beim Einwohneramt vorbeikommt, um den Antrag zu unterschreiben. Wir bitten Sie um Verständnis dafür, dass Minderjährige und unter Vormundschaft stehende Personen von ihrem gesetzlichen Vertreter bzw. der gesetzlichen Vertreterin begleitet werden oder eine Vollmacht (siehe "Downloads") mitbringen müssen.

Für die Identitätskarte ist der alte Ausweis sowie eine neue Passfoto (nicht älter als 6 Monate, Frontaufnahme, gerade vor der Kamera, Schultern gerade, Kopfhaltung gerade, nicht geneigt, gedreht oder gekippt, Gesichtsausdruck neutral, Mund geschlossen, ohne Kopfbedeckung, ohne getönte oder spiegelnde Brillengläser, Farb- oder schwarz/weiss-Foto zulässig, keine gerundeten Ecken) mitgebracht werden.

Bitte beachten Sie die hohen Qualitätsanforderungen, die an die Passfoto gestellt werden. Sie finden sie auf der Fotomustertafel auf der Homepage des Bundesamtes für Polizei.


Gültigkeitsdauer

Bitte beachten Sie, dass nicht alle Ausweise die gleiche Geltungsdauer haben:


  • Identitätskarte Erwachsene: 10 Jahre
  • Identitätskarte Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre: 5 Jahre

 


Gebühren

In den aufgeführten Gebühren ist das Porto für den Versand per Einschreiben inbegriffen.


  • Identitätskarte Erwachsene: CHF 70.00
  • Identitätskarte Kinder: CHF 35.00

Gültigkeit der alten Ausweise

Die Ausweise der alten Generation behalten ihre Gültigkeit bis zum angegebenen Ablaufdatum, die Identitätskarten bis längstens 31. Dezember 2012.

Verlust Ihres Ausweises

Der Verlust einer gültigen Identitätskarte oder eines gültigen Passes ist bei der Stadtpolizei (Vadianstrasse 57) zu melden. Beim Antrag eines neuen Ausweises ist die Verlustanzeige zusammen mit einer aktuellen Passfoto im Einwohneramt vorzuweisen.

Provisorischer Pass ("Notpass")

Der provisorische Pass ist für die Dauer der Reise gültig. Er muss im Passbüro bestellt werden und wird nur im Notfall ausgestellt, wenn die Zeit zur Erlangung eines ordentlichen Passes 10 nicht mehr ausreicht. Ausserhalb der Bürozeiten werden provisorische Pässe nur an der Notpassstelle am Flughafen Zürich-Kloten (Telefon 044 655 57 65) ausgestellt.

Weitere Infos

Die Homepages des Bundesamtes für Polizei und der Ausweisstelle (siehe nebenstehende Links) informieren detailiert über Pass und Identitätskarte. Das EDA (Eidg. Departement für auswärtige Angelegenheiten) vermittelt auf seiner Homepage wertvolle Reisehinweise.

Gerne helfen Ihnen auch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Einwohneramtes weiter (Telefon 071 224 57 81 / 071 224 53 42 oder e-mail).

Einwohneramt
Rathaus
Poststrasse 28
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 51 21
Fax 071 224 51 08

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

08.30 bis 17.00 Uhr

Donnerstag:

08.30 bis 18.00 Uhr

Freitag:

08.30 bis 16.30 Uhr