Projektförderung

Für die Förderung des unabhängigen Kulturschaffens ausserhalb der etablierten Institutionen stehen zwei Kredite (Förderung aktuelles Kulturschaffen und Förderung kultureller Veranstaltungen) von je 350'000 CHF zur Verfügung. Ein weiterer Kredit in der Höhe von 20'000 CHF fördert Projekte und Veranstaltungen von Frauen. Die Bedingungen und Richtlinien der Mittelvergabe sind in dem Reglement über die Ausrichtung von Beiträgen an kulturelle Aktivitäten festgelegt. Voraussetzung für eine Unterstützung ist ein klarer Bezug zu der Stadt St.Gallen sowie die ausgewiesene Qualität des Projekts bzw. der Veranstaltung.