
Verwaltung und Regierung
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Beurteilungskriterien
Gestützt auf die Richtlinien der Städte Konferenz Kultur (SKK) des Städteverbandes erfolgt die Beurteilung der Gesuche nach folgenden inhaltlichen Kriterien:
- Professionalität (Künstlerische Berufsausbildung, langjährige Erfahrung, künstlerisches Schaffen ist Haupttätigkeit der Beteiligten, künstlerische Risikobereitschaft etc.)
- Resonanz (bei Medien, Publikum und Fachkreisen)
- Relevanz (setzt sich mit individuell, gesellschaftlich und/oder ästhetisch bedeutsamen Fragen auseinander, ist integrationsfördernd, leistet einen Beitrag an die Kulturvermittlung, fördert die Vernetzung von Kulturschaffenden, leistet einen Beitrag an die Nachwuchsförderung etc.)
- Innovation (neuartige Idee der Umsetzung, eigenständige Präsentation, regt neue Sichtweise an etc.)
- Authentizität (Engagement, künstlerische Glaubwürdigkeit, Kohärenz zwischen Inhalt und Form der Umsetzung, Konsequenz etc.)
Projekte mit einem hohen Eigenwirtschaftlichkeitsgrad (Musical, Kabarett, Revue etc.) werden höchstens mit bescheidenen Beträgen an die Infrastruktur unterstützt.
Das Schwergewicht der städtischen Kulturförderung liegt beim professionellen Kulturschaffen. Laienproduktionen werden mit kleineren Beiträgen an Infrastruktur gefördert, sofern die künstlerische Leitung bei professionellen Kulturschaffenden liegt.
Fachstelle Kultur
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 51 60
