
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Voraussetzungen
Folgende Voraussetzungen müssen gemäss städtischem Reglement erfüllt sein:
- Das Gesuch wird termingerecht eingereicht. Bei Unterstützungsbeiträgen bis zu 2'500 CHF müssen die Gesuche spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung (Poststempel) bei der Fachstelle Kultur eintreffen. Gesuche über 2'500 CHF können jährlich an drei Terminen (siehe Eingabetermine) eingereicht werden.
- Das Projekt weist einen klaren Ortsbezug aus. Bei Projekt- und Werkbeiträgen muss entweder die Mehrheit der beteiligten Kulturschaffenden in St.Gallen wohnhaft sein oder das Projekt muss einen inhaltlichen Bezug zu der Stadt St.Gallen aufweisen.
- Die Veranstaltung ist öffentlich zugänglich und findet in der Stadt St.Gallen statt.
- Die kulturelle Aktivität bildet den Mittelpunkt und Hauptzweck der Veranstaltung bzw. des Projekts.
- Die Veranstalter erheben einen angemessenen Eintritt.
Die Gesuchsteller/innen weisen im Rahmen ihrer Öffentlichkeitsarbeit auf die von der Stadt St.Gallen geleistet Unterstützung hin.
Nicht unterstützt werden:
- Ausstellungen und Ausstellungskataloge
- Jubiläumsschriften
- Transport- und Reisekosten
- Benefiz- und Gratisveranstaltungen
- Veranstaltungen als Marketinginstrument von Unternehmen und Interessensverbänden
- Veranstaltungen im Rahmen von politischen und religiösen Anlässen
- Abschlussarbeiten und Arbeiten im Rahmen von Ausbildungen
Fachstelle Kultur
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 51 60
