Amtsanzeigen

Amtsanzeigen (Betretungsverbote)

Das Einwohneramt ist zuständig bei Gesuchen um Amtsanzeigen (Wohnungs-, Wirtshaus- und Ladenverbote etc.) gemäss den Bestimmungen des EGzZGB Art. 35bis. Die Gesuche können schriftlich eingereicht oder persönlich im Einwohneramt vorbeigebracht werden.

Gebühr

Die Gebühr beträgt CHF 40.00 je Gesuch und ist bar zu bezahlen bzw. bei schriftlicher Einreichung dem Gesuch beizulegen.

Gesuchsformular "Amtsanzeige"

PDF-Datei Gesuch um Erlass einer Amtsanzeige (22 kb, PDF)   28.03.2008

Einwohneramt
Büro für gemeindamtliche Aufgaben
Rathaus
Poststrasse 28
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 53 37
Fax 071 224 51 08

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung