Wechselnotariat

Das Wechselnotariat der Stadt St.Gallen besorgt die Aufgaben der amtlichen Urkundsperson nach Art. 1035 OR gegenüber Personen, die in der Politischen Gemeinde St.Gallen wohnen oder hier ein Geschäftsdomizil haben. Zu den Aufgaben des Wechselnotariates gehören die Vorweisung des Wechsels zum Protest, die Ausfertigung der Protesturkunde und die übrigen, mit dem Protest verbundenen administrativen Arbeiten.


Die Wechsel sind beim Wechselnotariat am Tag, an dem der Protest erhoben werden muss, bis spätestens 11.00 Uhr (Kreise Ost und West) bzw. 16.00 Uhr (Kreis Zentrum) einzureichen.

Gebühren

Im Wechselnotariat werden folgende Gebühren (gem. kantonalem Gebührentarif) erhoben:

  • Präsentation eines zum Protest angemeldeten Wechsels (bis CHF 5000.00): CHF 25.00
  • je weitere CHF 1000.00: CHF 6.00
  • Aufnahme, Ausfertigung und Protokollierung eines Protestes: CHF 35.00
  • Jede Präsentation bei einer Notadresse: CHF 30.00


Den protestierten Wechsel senden wir mit einer Gebührenrechnung dem Auftraggeber zurück.

Einwohneramt
Büro für gemeindamtliche Aufgaben
Rathaus
Poststrasse 28
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 53 37
Fax 071 224 51 08

Öffnungszeiten

Termine nach telefonischer Vereinbarung