
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Wohnungsausweisungen
Das Begehren um Vollzug der Ausweisung aus einer Mietsache kann in mündlicher oder schriftlicher Form im Einwohneramt / Gemeindamtliche Aufgaben gestellt werden. Der Entscheid des Kreisgerichtes - mit Vollstreckbarkeitserklärung des Kreisgerichtes (einzuholen beim Kreisgericht, Bohl 1, 9004 St.Gallen) - muss vorgelegt werden.
Gebühren
Gleichzeitig mit dem Ausweisungsbegehren ist ein Kostenvorschuss von CHF 400.00 in bar zu leisten.
Noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persönlich im Rathaus (Schalter 1, 1. Stock), telefonisch oder per e-mail.
Einwohneramt
Gemeindamtliche Aufgaben
Rathaus
Poststrasse 28
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 56 27
Fax 071 224 51 08
