Ausnahme Kurzaufenthalter/-innen EG/EFTA

Personen, welche eine Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA besitzen und weiterhin Wohnsitz in Deutschland, Österreich, Frankreich oder Italien geltend machen, können unter bestimmten Bedingungen von der schweizerischen Krankenversicherungspflicht freigestellt werden. Um dies überprüfen zu können, benötigen wir folgende Unterlagen:

  • Gesuch (formloses Schreiben, von Ihnen verfasst) um Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz
  • aktuelle Wohnsitz-/Meldebescheinigung Ihres ausländischen Wohnortes
  • untenstehendes Formular "Bescheinigung" im Original, von Ihrer ausländischen Krankenversicherungsgesellschaft ohne Einschränkungen/Anmerkungen bestätigt.


Eine allfällige Befreiung von der Krankenversicherungspflicht in der Schweiz kann nur für ein Jahr gewährt werden. Kurz vor Ablauf der Kurzaufenthaltsbewilligung EG/EFTA müssen zwingend alle oben erwähnten Unterlagen erneut bei der Kontrollstelle für Krankenversicherung, Rathaus, 9001 St.Gallen eingereicht werden, damit die erneute Befreiung geprüft werden kann.