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Schiesspflicht
Obligatorische Schiesspflicht
Schiesspflichtige erfüllen bis zum Ende des Jahres, in dem sie das 34. Altersjahr vollenden, jährlich eine obligatorische Schiessübung. Im Jahr 2012 muss der Jahrgang 1978 zum letzten Mal antreten. Das obligatorische Bundesprogramm kann in den Schützenvereinen kostenlos geschossen werden. Die ausserdienstliche Schiesspflicht kann in keinem Fall in einem Militärdienst (Ausbildungsdienst der Formation oder Wiederholungskurs) erfüllt werden.
Anfang April beginnt die Schiesssaison 2012. Um den Schützen die Suche nach einem passenden Termin zu erleichtern, finden Sie im Folgenden die Schiessdaten für Sturmgewehr und Pistole.
Wir wünschen Ihnen "Gut Schuss!".
Nachschiesskurse
Haben Sie das "Obligatorische" verpasst? Hier finden Sie die Daten und das weitere Vorgehen für die Nachschiesskurse.
Weitere Infos zur Obligatorischen Schiesspflicht
Auf der Homepage des Kreiskommandos finden Sie weitere Infos zu Schiesspflicht, Dispensationen, Schiessprogramm etc.
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