Wissenswertes

Fristverlängerungsgesuche von Treuhandbüros und bevollmächtigten Steuervertretern

Ab 2009 werden bewilligte Firstverlängerungsgesuche nicht mehr bestätigt. Eine Gutheissung der Fristverlängerung kann angenommen werden.

Bei abgelehnten oder nur teilweise gutgeheissenen Gesuchen, erfolgt wie bisher eine schriftliche Mitteilung mit Begründung an Steuerpflichtige und Gesuchsteller.

Wir danken für das Verständnis.

Steueramt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 54 00
Fax 071 224 63 65

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch

08.30 - 17.00 Uhr

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Freitag

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