Wegzug ins Ausland

längerer Auslandaufenthalt / definitiver Auslandwegzug

Planen Sie einen vorübergehenden Auslandaufenthalt oder einen definitiven Wegzug ins Ausland?


Ein Wegzug ins Ausland bzw. ein längerer Auslandaufenthalt sollte auch aus steuerlichter Sicht frühzeitig geplant werden. Einerseits hat er einen Einfluss auf die Steuern im Allgemeinen und andererseits ist er mit administrativem Aufwand verbunden, u.a.:

 

  • bei einem Wegzug eine unterjährige Steuererklärung ausfüllen
  • Veranlagung vornehmen
  • Schlussabrechnung vornehmen
  • Steuerbezug abschliessen


Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit uns Kontakt auf (wenn möglich mind. einen Monat vor dem Wegzug).


Um diesen administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, ist es von grossem Vorteil, wenn Sie die beiden nachfolgenden Dokumente bereits ausgefüllt zu Ihrem ersten Gespräch auf dem Steueramt mitbringen:


  • Fragebogen bei Auslandwegzug
  • Vertretungsvollmacht

Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Steueramt der Stadt St.Gallen gerne zur Verfügung (Öffnungszeiten nebenstehend).

Steueramt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 54 00
Fax 071 224 63 65

Öffnungszeiten

Montag - Mittwoch

08.30 - 17.00 Uhr

Donnerstag

08.30 - 18.00 Uhr

Freitag

08.30 - 16.30 Uhr