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Wegzug ins Ausland
längerer Auslandaufenthalt / definitiver Auslandwegzug
Planen Sie einen vorübergehenden Auslandaufenthalt oder einen definitiven Wegzug ins Ausland?
Ein Wegzug ins Ausland bzw. ein längerer Auslandaufenthalt sollte auch aus steuerlichter Sicht frühzeitig geplant werden. Einerseits hat er einen Einfluss auf die Steuern im Allgemeinen und andererseits ist er mit administrativem Aufwand verbunden, u.a.:
- bei einem Wegzug eine unterjährige Steuererklärung ausfüllen
- Veranlagung vornehmen
- Schlussabrechnung vornehmen
- Steuerbezug abschliessen
Nehmen Sie deshalb frühzeitig mit uns Kontakt auf (wenn möglich mind. einen Monat vor dem Wegzug).
Um diesen administrativen Aufwand in Grenzen zu halten, ist es von grossem Vorteil, wenn Sie die beiden nachfolgenden Dokumente bereits ausgefüllt zu Ihrem ersten Gespräch auf dem Steueramt mitbringen:
- Fragebogen bei Auslandwegzug
- Vertretungsvollmacht
Für weitere Auskünfte steht Ihnen das Steueramt der Stadt St.Gallen gerne zur Verfügung (Öffnungszeiten nebenstehend).
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Steueramt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 54 00
Fax 071 224 63 65
Öffnungszeiten
Montag - Mittwoch
08.30 - 17.00 Uhr
Donnerstag
08.30 - 18.00 Uhr
Freitag
08.30 - 16.30 Uhr
