Vorsorgesystem Schweiz

3-Säulen-Prinzip

Das Vorsorgesystem der Schweiz basiert auf drei Säulen. Dieses Vorsorgeprinzip ist in der Bundesverfassung (BV Art. 111) verankert und soll umfassende finanzielle Risikoabdeckung bei Tod, Invalidität und Alter gewährleisten.

 

 

1. Säule – Staatliche Vorsorge

Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) und Invalidenversicherung (IV) bilden die 1. Säule. Zusammen mit allfälligen Ergänzungsleistungen (EL) sollen sie die Existenzsicherung gewährleisten.

 

2. Säule – Berufliche Vorsorge

Die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) bildet die 2. Säule. Zusammen mit der 1. Säule (AHV/IV/EL) soll die berufliche Vorsorge die Fortführung der gewohnten Lebenshaltung, durch Ausrichtung von Leistungen im Alter, bei Tod oder Invalidität, in angemessener Weise ermöglichen.

 

3. Säule – Private Vorsorge

Die 3. Säule dient der privaten Selbstvorsorge, geniesst Steuervorteile und ist freiwillig. Mit ihr lassen sich Vorsorgelücken schliessen. 

Versicherungskasse der Stadt St.Gallen
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