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Austrittsleistungen
Wird ein Arbeitsverhältnis vor Vollendung des 60. Altersjahres und vor Eintritt eines Versicherungsfalles aufgelöst, erfolgt ein Austritt aus der Versicherungskasse der Stadt St.Gallen. Die austretende Person (ab Alter 25) hat Anspruch auf eine Dies ist eine Glossar-BeschreibungAustrittsleistungAufklapp-PfeilAustrittsleistungBetrag, der dem Versicherten beim Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung zusteht. Entspricht im Leistungsprimat dem Barwert der erworbenen LeistungenEnde Glossar-Beschreibung (=Dies ist eine Glossar-BeschreibungFreizügigkeitsleistungAufklapp-PfeilFreizügigkeitsleistungsiehe AustrittsleistungEnde Glossar-Beschreibung).
Die Kasse überweist die Austrittsleistung an die Vorsorgeeinrichtung des neuen Arbeitgebers. Sollte dies nicht möglich sein, wird die Austrittsleistung auf ein Freizügigkeitskonto bei einer Bank oder auf eine Freizügigkeitspolice bei einer Versicherungsgesellschaft vergütet.
Die versicherte Person kann die Barauszahlung der Austrittsleistung verlangen, wenn sie die Schweiz endgültig verlässt und nicht in ein EU oder EFTA-Land zieht; wenn sie eine selbständige Erwerbstätigkeit im Hauptberuf aufnimmt und der obligatorischen Versicherung nach BVG nicht mehr angehört oder wenn die Austrittsleistung weniger als der persönliche Jahresbeitrag beträgt.
Versicherte zwischen Alter 60 und 63, welche die Erwerbstätigkeit nahtlos in einem ähnlichen Umfang weiterführen oder zum Zeitpunkt des Austrittes beim RAV als arbeitslos gemeldet sind, haben ein Wahlrecht. Sie können bei der Versicherungskasse der Stadt St.Gallen für die Überweisung der Austrittsleistung ein Antragsformular verlangen. Sind die Bedingungen erfüllt, wird die Austrittsleistung an die neue Vorsorgeeinrichtung bzw. bei erfolgter Anmeldung bei der Arbeitslosenversicherung auf ein Freizügigkeitskonto überwiesen.
Versicherte Personen bleiben während eines Monats nach Auflösung des Vorsorgeverhältnisses für den Invaliditäts- und den Todesfall weiter versichert, längstens bis zum Beginn eines neuen Vorsorgeverhältnisses.
Versicherungskasse der Stadt St.Gallen
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 57 39
Fax 071 224 54 20
Termine nach telefonischer Vereinbarung
