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Berechnung der Austrittsleistung
Die Austrittsleistung im Leistungsprimat untersteht drei verschiedenen Berechnungen nach dem Freizügigkeitsgesetz (FZG):
1. Dies ist eine Glossar-BeschreibungBarwert der erworbenen LeistungAufklapp-PfeilBarwert der erworbenen LeistungenBarwert der erworbenen Altersleistungen und der damit verbundenen HinterlassenenleistungenEnde Glossar-Beschreibung (Art. 16 FZG)
Die Austrittsleistung entspricht dem Barwert der erworbenen Leistung. Der Dies ist eine Glossar-BeschreibungBarwert Aufklapp-PfeilBarwertDer auf einen bestimmten Zeitpunkt berechnete Wert künftiger Leistungen oder BeiträgeEnde Glossar-Beschreibungwird ermittelt, indem der Betrag der bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses erworbenen Altersrente mit demjenigen Barwertfaktor im Anhang 1 (siehe Reglement für die Versicherungskasse der Stadt St.Gallen) multipliziert wird, der dem Alter der versicherten Person entspricht.
Anders ausgedrückt: Die heute erworbene Rentenleistung zu einem bestimmten Zeitpunkt wird mit dem Barwertfaktor multipliziert. Der Barwertfaktor kapitalisiert den Rentenanspruch und zinst das Kapital auf den heutigen Zeitpunkt ab.
Auf dem Versicherungsausweis wird dies als „erworbene Austrittsleistung Reglement“ ausgewiesen.
2. Mindestleistung (Art. 17 FZG)
Die eingebrachten Eintrittsleistungen samt Zinsen (z.B. Freizügigkeitsleistung von der vorherigen Vorsorgeeinrichtung) plus die während der Beitragsdauer geleisteten Beiträge (nur Arbeitnehmer-Beiträge zu 80% inkl. Zins, Zusatzbeiträge zu 80% inkl. Zins sowie Nachzahlungen Arbeitnehmer zu 100%) plus ein Zuschlag von 4% pro Altersjahr ab dem 20. Altersjahr, höchstens aber von 100%.
Auf dem Versicherungsausweis wird dies als „erworbene Austrittsleistung Art. 17 FZG“ ausgewiesen.
3. BVG-Altersguthaben (Art. 18 FZG)
Altersguthaben nach Art. 15 BVG (Bundesgesetz über die Berufliche Vorsorge): Altersgutschriften samt Zinsen inkl. Altersguthaben von den früheren Vorsorgeeinrichtungen.
Auf dem Versicherungsausweis wird dies als „erworbene Austrittsleistung BVG“ ausgewiesen.
Der Versicherte hat Anspruch auf die höchste der Austrittsleistungen.
Versicherungskasse der Stadt St.Gallen
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 57 39
Fax 071 224 54 20
Termine nach telefonischer Vereinbarung
