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Leistungen bei Invalidität
Anspruch auf eine Invalidenrente haben Versicherte, die im Sinne der eidgenössischen Invalidenversicherung (IV) rentenberechtigt sind. Sie müssen jedoch bei Eintritt der Erwerbsunfähigkeit, deren Ursache zur Invalidität geführt hat, bei der Versicherungskasse der Stadt St.Gallen versichert gewesen sein.
Invalidenrente
Die Höhe der Invalidenrente beträgt 60% des versicherten Lohnes abzüglich eines allfälligen Kürzungsbetrags.
Invaliden-Ergänzungsrente
Die Invaliden-Ergänzungsrente entspricht höchstens drei Vierteln der maximalen eidg. Invalidenrente.
Invaliden-Kinderrente
Die Invaliden-Kinderrente beträgt 20% der ausgerichteten Invalidenrente.
Versicherungskasse der Stadt St.Gallen
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 57 39
Fax 071 224 54 20
Termine nach telefonischer Vereinbarung
