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Leistungen im Rahmen der Wohneigentumsförderung (WEF)
Die Verordnung über die Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge erlaubt den Versicherten, ihr Geld aus der beruflichen Vorsorge für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum zu verwenden. Folgende Möglichkeiten sind vorgesehen:
- Erwerb von Wohneigentum
- Erstellung von Wohneigentum
- Rückzahlung Hypothekardarlehen bestehendes Wohneigentum
- Erwerb Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften oder ähnlichen Beteiligungen
Für die Auszahlung eines Vorbezugs steht der Versicherungskasse der Stadt St.Gallen eine Frist von 2 Monaten ab Eingang des Antrages inkl. vollständigen Unterlagen zur Verfügung.
Versicherungskasse der Stadt St.Gallen
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 57 39
Fax 071 224 54 20
Termine nach telefonischer Vereinbarung
