Beurkundung unmittelbar nach dem Vorverfahren

Die Beurkundung der Partnerschaft kann auf Wunsch unmittelbar nach Abschluss des Vor­verfahrens erfolgen. Eine solche Beurkundung findet im Büro des Zivilstandsamtes ohne Zeugen und Gäste statt.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr