Vorverfahren

Wie läuft das Partnerschaftsvorverfahren ab?

Vor der Beurkundung der Partnerschaft muss ein so genanntes Vorverfahren durchgeführt werden. Zuständig dafür ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz eines der Partner beziehungsweise einer der Partnerinnen.

Einreichung der Dokumente

Schweizerische Partner/Partnerinnen reichen beim Zivilstandsamt frühestens drei Monate vor dem gewünschten Beurkundungstermin persönlich die erforderlichen Dokumente ein und haben dort eine Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eintra­gung einer Partnerschaft abzugeben und zu unterzeichnen. 

 

Anschliessend werden die Dokumente und die Voraussetzungen der Partner/Partnerinnen geprüft.

 

Partner/Partnerinnen, von denen mindestens ein Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, müssen den Kontakt mit dem Zivilstandsamt früher suchen, da die Dokumente in vielen Fällen der kanto­nalen Aufsichtsbehörde zur Prüfung unterbreitet werden müssen.

Übersetzerin, Übersetzer

Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Partner/Partnerinnen auf ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Terminvereinbarung

Ist das Partnerschaftsvorverfahren abgeschlossen, kann die Beurkundung sofort oder bis spätestens in drei Monaten stattfinden. Wird eine Zermonie gewünscht, kann der Termin für die Beurkundung der Partnerschaft vereinbart werden. Die Partner/Partnerinnen erhalten vom Zivilstandsamt eine entsprechende Bestätigung.

 

Empfehlenswert ist, den genauen Zeitpunkt der Zeremonie bis spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin zu vereinbaren.

 

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für das Partnerschaftsvorverfahren (Telefon 071 224 53 60).

Eintragungsermächtigung

Wünschen die Partner/Partnerinnen, ihre Partnerschaft in einer anderen Gemeinde der Schweiz zu beurkunden, wird zuhanden des Zivilstandsamtes des Beurkundungsortes eine Eintragungsermächtigung ausgestellt.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr