Bürgerrecht, Staatsangehörigkeit

Welchen Heimatort erwirbt Ihr Kind, wenn Sie verheiratet sind?

Sind die Eltern miteinander verheiratet und sind beide Elternteile oder ist der Vater Schwei­zer, so erhält das Kind das Bürgerrecht des Vaters. Ist nur die Mutter Schweizerin, so erhält das Kind das Bürger­recht der Mutter.

Welchen Heimatort erwirbt Ihr Kind, wenn Sie nicht verheiratet sind?

Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und ist die Mutter Schweizer Bürgerin, so erhält das Kind das Bürgerrecht der Mut­ter.

Ausländische Staatsangehörigkeit

Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit können wir keine Angaben ma­chen. Auskunft erteilt die Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des entsprechenden Landes.

Doppelte Staatsangehörigkeit

Aus schweizerischer Sicht spricht nichts gegen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres zweiten Heimatstaates (Botschaft oder Konsu­lat), ob eine Doppelstaatsangehörigkeit auch dort möglich ist.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr