
Verwaltung und Regierung
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Bürgerrecht, Staatsangehörigkeit
Welchen Heimatort erwirbt Ihr Kind, wenn Sie verheiratet sind?
Sind die Eltern miteinander verheiratet und sind beide Elternteile oder ist der Vater Schweizer, so erhält das Kind das Bürgerrecht des Vaters. Ist nur die Mutter Schweizerin, so erhält das Kind das Bürgerrecht der Mutter.
Welchen Heimatort erwirbt Ihr Kind, wenn Sie nicht verheiratet sind?
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet und ist die Mutter Schweizer Bürgerin, so erhält das Kind das Bürgerrecht der Mutter.
Ausländische Staatsangehörigkeit
Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit können wir keine Angaben machen. Auskunft erteilt die Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des entsprechenden Landes.
Doppelte Staatsangehörigkeit
Aus schweizerischer Sicht spricht nichts gegen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres zweiten Heimatstaates (Botschaft oder Konsulat), ob eine Doppelstaatsangehörigkeit auch dort möglich ist.
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
