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Vornamen, Familiennamen
Machen Sie sich Gedanken über die Vornamen?
Die Wahl des Vornamens ist grundsätzlich frei. Das Zivilstandsamt weist jedoch Vornamen zurück, welche die Interessen des Kindes offensichtlich verletzen.
Fällt Ihnen die Vornamenswahl schwer, finden Sie in jeder Buchhandlung entsprechende Literatur.
Welchen Familiennamen führt Ihr Kind?
Sind die Eltern miteinander verheiratet, so erhält das Kind den gemeinsamen Familiennamen. Führen die Eltern keinen gemeinsamen Familiennamen, können sie wählen, ob das Kind den Familiennamen des Vaters oder der Mutter führt.
Sind die Eltern nicht miteinander verheiratet, so erhält das Kind den Familiennamen der Mutter. Führt die Mutter infolge einer früheren Eheschliessung einen Doppelnamen, erhält das Kind nur den ersten Namen.
Familienname nach späterer Heirat der Eltern
Heiraten die Eltern des Kindes nach der Geburt, so erwirbt das vorher geborene anerkannte Kind von Gesetzes wegen den gemeinsamen Familiennamen seiner Eltern, wie wenn es während der Ehe zur Welt gekommen wäre.
Kind mit ausländischer Staatsangehörigkeit
Besitzt das Kind nicht die schweizerische Staatsangehörigkeit, kann das Namensrecht des Heimatlandes berücksichtigt werden. Wir geben Ihnen gerne Auskunft (Telefon 071 224 52 48).
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
