Was macht das Zivilstandsamt

Nach Erhalt des Geburtsanzeigeformulars macht das Zivilstandsamt Fol­gendes:

  • Eintragung Ihres Kindes im Personenstandsregister
  • Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein
  • Geburtsmitteilung an den schweizerischen Wohnort der Eltern
  • Geburtsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
  • Geburtsmitteilung an die Vormundschaftsbehörde des Wohnortes der Mutter, sofern die El­tern nicht verheiratet sind
  • Geburtsmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern ein Elternteil anerkannter Flüchtling, Asylbewerber oder vorläufig Aufgenommener ist

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr