Bürgerrecht, Staatsangehörigkeit

Als Schweizer Mann behalten Sie bei der Heirat Ihr bisheriges Bürgerrecht. Als Schweizer Frau erhalten Sie das Bürgerrecht Ihres Ehemannes, ohne jedoch ihr Bürgerrecht zu verlieren, das Sie ledig hatten.

 

Ausländische Staatsangehörige behalten ihre Staatsangehörigkeit. Sie erwerben das Schweizer Bürgerrecht nicht durch die Heirat.

 

Die gemeinsamen Kinder von Schweizern erhalten das Bürgerrecht des Vaters.

 

Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.

 

Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaa­ten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) geben gerne Auskunft.

Regionales Zivilstandsamt
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