
Verwaltung und Regierung
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Bürgerrecht, Staatsangehörigkeit
Als Schweizer Mann behalten Sie bei der Heirat Ihr bisheriges Bürgerrecht. Als Schweizer Frau erhalten Sie das Bürgerrecht Ihres Ehemannes, ohne jedoch ihr Bürgerrecht zu verlieren, das Sie ledig hatten.
Ausländische Staatsangehörige behalten ihre Staatsangehörigkeit. Sie erwerben das Schweizer Bürgerrecht nicht durch die Heirat.
Die gemeinsamen Kinder von Schweizern erhalten das Bürgerrecht des Vaters.
Kinder aus binationalen Ehen erhalten das Bürgerrecht des schweizerischen Elternteils.
Besitzen weder Mutter noch Vater das Schweizer Bürgerrecht, entscheiden die Heimatstaaten über den Erwerb der jeweiligen Staatsangehörigkeit. Die ausländischen Vertretungen in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) geben gerne Auskunft.
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
