Familienname

Welchen Familiennamen tragen die Eheleute und ihre Kinder?

Nach der Heirat tragen die Eheleute als Familiennamen den Namen des Mannes. Sie können sich auch für den Namen der Frau entscheiden. Dazu muss im Zusammenhang mit dem Ehevorbereitungsverfahren bei der Re­gierung Ihres Wohnsitzkantons eine Bewilligung eingeholt werden. Antragsformulare sind beim Zi­vilstandsamt erhältlich.

 

Möchten Sie als Ehefrau oder als Ehemann nicht auf Ihren vorehelichen Namen verzichten, dürfen Sie diesen dem Familiennamen voranstellen. Den Wunsch nach einem Doppelnamen müssen Sie dem Zivilstandsamt im Ehevorbereitungsverfahren mitteilen.

 

Die gemeinsamen Kinder tragen den gemeinsamen Familiennamen der Eltern.

Beispiel:

Nadja Braun und Christian Tanner wollen heiraten und wünschen sich Kinder. Beim Namen müssen sie sich zwischen folgenden vier Varianten entscheiden:

 

 

Nadja Tanner   Christian Tanner  Kinder: Tanner
Nadja Braun Tanner   Christian Tanner  Kinder: Tanner
Nadja Braun *   Christian Braun  Kinder: Braun
Nadja Braun *   Christian Tanner Braun  Kinder: Braun
 

* nach bewilligter Namensänderung durch die Regierung des Wohnsitzkantons

Allianzname

Als Eheleute können Sie neben dem Familiennamen im Alltag beide auch den so genannten Allianznamen verwenden. Er setzt sich aus dem Familiennamen und dem vorehelichen Na­men der Frau oder des Mannes zusammen. An erster Stelle steht der Familienname, der voreheliche Name wird mit einem Bindestrich angefügt. Der Allianzname ist kein amtlicher Name und wird deshalb in den Zivilstandsregistern nicht eingetragen.

Ausländische Staatsangehörige

Als ausländische Staatsangehörige müssen Sie im Ehevorbereitungsverfahren entscheiden, ob Ihr Name dem ausländischen oder dem schweizerischen Recht folgen soll.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

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Montag bis Mittwoch:

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