Heirat im Ausland von Schweizerinnen und Schweizern

Heiraten im Ausland ist sowohl am Ort der Trauung als auch in der Schweiz mit einigen Be­hördengängen verbunden.

Welche Fragen sind bei den ausländischen Behörden zu klären?

Erkundigen Sie sich beim Zivilstandsamt Ihres im Ausland gewählten Trauungsortes oder bei der entsprechenden ausländischen Vertretung in der Schweiz (Botschaft oder Konsulat) über die Dokumente, die Sie aus der Schweiz mitbringen müssen.

Welche Fragen sind bei der Schweizer Vertretung im Ausland (Botschaft oder Konsu­lat) zu klären?

Erkundigen Sie sich bei der für den Trauungsort zuständigen schweizerischen Vertretung (Botschaft oder Konsulat) darüber, welche Formalitäten nach der Heirat erforderlich sind, damit Ihre Zivilstandsände­rung in die Schweiz gemeldet wird.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr