
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
Sie sind hier:
Voraussetzungen zur Eheschliessung
Um eine Ehe eingehen zu können, müssen die Brautleute das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und urteilsfähig sein. Eine entmündigte Person braucht die Zustimmung des gesetzlichen Vertreters.
Die Eheschliessung zwischen Verwandten in gerader Linie sowie zwischen Geschwistern oder Halbgeschwistern ist verboten.
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
