Vorbereitungsverfahren

Vor der zivilen Trauung muss ein so genanntes Ehevorbereitungsverfahren durchgeführt werden. Zuständig dafür ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams.

Dokumente einreichen

Schweizerische Brautleute reichen beim Zivilstandsamt frühestens drei Monate vor dem gewünschten Heiratstermin persönlich die erforderlichen Dokumente ein und ha­ben dort eine Erklärung betreffend die Voraussetzungen für die Eheschliessung abzugeben und zu unterzeichnen.

 

Anschliessend werden die Dokumente und die Ehefähigkeit der Brautleute geprüft.

 

Brautleute, von denen mindestens ein Teil eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzt, müssen den Kontakt mit dem Zivilstandsamt früher suchen, da die Dokumente in vielen Fällen der kantonalen Auf­sichtsbehörde zur Prüfung unterbreitet werden müssen.

Übersetzerin, Übersetzer

Ist eine Verständigung in deutscher Sprache mit dem Zivilstandsamt nicht möglich, müssen Brautleute auf ihre Kosten eine übersetzende Person mitbringen. Weitere Informationen finden Sie hier.

Bestätigung der namensrechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen

Die Brautleute erhalten Gelegenheit, von den bereinigten Personalien und den namens­rechtlichen und bürgerrechtlichen Folgen der Eheschliessung Kenntnis zu nehmen und diese als richtig zu bestätigen.

Terminvereinbarung

Ist das Ehevorbereitungsverfahren abgeschlossen, kann der Termin für die Ziviltrauung definitiv ver­einbart werden. Die Eheschliessung kann frühestens in zehn Tagen und spätestens in drei Monaten stattfinden. Die Brautleute erhalten vom Zivilstandsamt eine entsprechende Bestä­tigung mit Zeugenschein.

 

Empfehlenswert ist, den genauen Zeitpunkt der Ziviltrauung bis spätestens zwei Wochen vor dem gewünschten Termin zu vereinbaren. Der Zeugenschein ist gut leserlich auszufüllen und dem Zi­vilstandsamt bis zehn Tage vor der Trauung zurück zu senden.

 

Bitte vereinbaren Sie frühzeitig einen Termin für das Ehevorbereitungsverfahren (Telefon 071 224 53 60).

Trauungsermächtigung

Wünschen die Brautleute, in einer anderen Gemeinde der Schweiz zu heiraten, wird zuhan­den des Zivilstandsamtes des Trauungsortes eine Trauungsermächtigung ausgestellt.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr