
Verwaltung und Regierung
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Was macht das Zivilstandsamt?
Nach der Trauung macht das Zivilstandsamt Folgendes:
- Eintragung der Eheschliessung im Personenstandsregister
- Ehemitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e
- Ehemitteilung an den schweizerischen Geburtsort des gemeinsamen Kindes
- Ehemitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Ehemitteilung an das Bundesamt für Migration bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerbern/Asylbewerberinnen oder vorläufig Aufgenommenen
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
