Was macht das Zivilstandsamt?

Nach der Trauung macht das Zivilstandsamt Folgendes:

  • Eintragung der Eheschliessung im Personenstandsregister
  • Ehemitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e
  • Ehemitteilung an den schweizerischen Geburtsort des gemeinsamen Kindes
  • Ehemitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechten­stein)
  • Ehemitteilung an das Bundesamt für Migration bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewer­bern/Asylbewerberinnen oder vorläufig Aufgenommenen

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr