Namenserklärung nach Scheidung

Wir beraten Sie über die Möglichkeiten der Namensführung nach Auflösung Ihrer Ehe und die dafür erforderlichen Dokumente.

 

Wünschen Sie Auskünfte?

 

Sie erreichen uns unter Telefon 071 224 52 48.

Familienname und Bürgerrecht nach Auflösung der Ehe

Die Scheidung oder Ungültigerklärung der Ehe hat auf den Familiennamen und auf das Bürgerrecht keine Auswirkung. Die Ehegatten behalten den Familiennamen und das Bürgerrecht, das sie während der Ehe getragen haben.

Namenserklärung

Wer bei der Heirat seinen Namen geändert hat, kann nach Scheidung oder Ungültiger­klärung der Ehe innerhalb eines Jahres nach Rechtskraft des Urteils erklären, seinen früheren oder angestammten Familiennamen wieder annehmen zu wollen.

 

Zur Entgegennahme der Erklärung ist in der Schweiz jedes Zivilstandsamt zuständig.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Sie werden nach der Beurkundung der Namenserklärung abgerechnet.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr