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Bestattungsort
Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt St.Gallen werden in der Regel auf dem Friedhof ihres Wohnkreises bestattet.
Auf dem Friedhof St.Georgen ist der Platz beschränkt. Eine Erdbestattung ist deshalb nur möglich für Verstorbene,
- die ihren letzten Wohnsitz im Wohngebiet des Friedhofs St.Georgen hatten,
- die früher im Wohngebiet des Friedhofs St.Georgen Wohnsitz hatten und krankheitsbedingt oder aus Altersgründen Aufenthalt in einem Heim ausserhalb des Wohngebietes nehmen mussten,
- deren Ehegatte, Eltern oder Kinder dort bestattet sind.
Für nicht in St.Gallen wohnhaft gewesene Personen kann das Bestattungsamt die Bestattung in St.Gallen bewilligen.
Städtische Friedhöfe
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
