Bestattungsort

Einwohnerinnen oder Einwohner der Stadt St.Gallen werden in der Regel auf dem Friedhof ihres Wohnkreises bestattet.

 

Auf dem Friedhof St.Georgen ist der Platz beschränkt. Eine Erdbestattung ist deshalb nur möglich für Verstorbene,

  • die ihren letzten Wohnsitz im Wohngebiet des Friedhofs St.Georgen hatten,
  • die früher im Wohngebiet des Friedhofs St.Georgen Wohnsitz hatten und krankheitsbe­dingt oder aus Altersgründen Aufenthalt in einem Heim ausserhalb des Wohngebietes nehmen mussten,
  • deren Ehegatte, Eltern oder Kinder dort bestattet sind.

Für nicht in St.Gallen wohnhaft gewesene Personen kann das Bestattungsamt die Bestattung in St.Gallen bewilligen.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr