
Verwaltung und Regierung
Servicebereich
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Ein Wort zu den Kosten
Die Stadt St.Gallen übernimmt für in St.Gallen wohnhaft gewesene Verstorbene die Kosten für
- die Leichenschau
- die amtliche Bestattungsanzeige
- einen Normalsarg und das Einsargen
- ein einfaches Holzkreuz mit Inschrift
- den Transport zum Friedhof innerhalb der Stadt St.Gallen und die Aufbahrung
- die Bereitstellung des Sarges zur Abdankung
- das Orgelspiel anlässlich der Abdankung
- Dienste bei der Benützung der Abdankungskapelle
- bei Erdbestattungen das Bereitstellen eines Reihengrabes, das Öffnen und Schliessen des Grabes
- bei Feuerbestattungen den Transport des Leichnams zum Krematorium St.Gallen innerhalb der Stadt St.Gallen, die Einäscherung, die Überführung der Urne (ausserhalb der Stadt und innerhalb der Schweiz mit Postversand) sowie die Beisetzung in ein Urnenreihengrab, in eine Normal-Urnennische oder in ein Gemeinschaftsgrab
Stirbt eine Einwohnerin oder ein Einwohner auswärts oder findet die Beerdigung bzw. die Kremation auswärts statt, haben die Angehörigen Anspruch auf die Rückerstattung der Bestattungskosten, die der Stadt erwachsen wären, wenn die Beisetzung bzw. die Kremation in St.Gallen stattgefunden hätte. Der Grabplatz wird hingegen nicht entschädigt.
Die Kosten werden den Hinterbliebenen vom Bestattungsamt zurückerstattet. Dafür sind die quittierten Rechnungen vorzulegen.
Die Hinterbliebenen tragen die Kosten
des Bestattungsinstitutes für
- Mehrkosten eines schöneren Sarges
- Waschen und Ankleiden des Leichnams
- Besorgung des Leichenkleides und der Blumen
- Mehrkosten der Überführung
- vorzeitige Einsargung
der Gärtnerei für
- Dekoration der Abdankungskapelle
- spezielle Wünsche
- Grabpflege
des Bildhauers oder der Bildhauerin für
- die Erstellung des Grabdenkmales
- die Beschriftung der Urnennische
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
