Was haben die Hinterbliebenen nach der Meldung beim Bestattungsamt vorzukehren?

Todesanzeigen und Trauerzirkulare aufgeben

Für die Bestellung von privaten Todesanzeigen und Trauerzirkularen wenden Sie sich an:

  • Publicitas AG, Vadianstrasse 45, 9001 St.Gallen

Todesanzeigen für die Montagsausgabe können direkt beim St.Galler Tagblatt in Auftrag gegeben werden. Aufgabe am Sonntag bis 16.00 Uhr, mit Vermerk „Todesanzeige für die Montagsausgabe des St.Galler Tagblatts“

  • in den Briefkasten St.Galler Tagblatt, beim Haupteingang, Fürstenlandstrasse 122
  • via Fax 071 277 13 19

Mit dem Pfarramt Kontakt aufnehmen

Das Pfarramt ist durch die Angehörigen zu informieren. Die Mitwirkung des Ortsgeistlichen ist für die Mitglieder der betreffenden Religionsgemeinschaften unentgeltlich. Die Dauer der Abdankung ist auf 40 Minuten beschränkt.

 

Bei einer aussergewöhnlich grossen Trauergemeinde müssen die notwendigen Vorkehrun­gen für die Trauerfeier in einer Kirche durch die Angehörigen getroffen werden.

 

Für das Orgelspiel während der Abdankung ist auf dem Ostfriedhof sowie auf dem Friedhof Feldli das Bestattungsamt besorgt, auf den Friedhöfen Bruggen und St.Georgen die Kirch­gemeinde.

Urnenplatz oder ein Privatgrab auswählen

Für die Wahl des Urnenplatzes oder eines Privatgrabes bitten wir Sie, 2 bis 3 Tage vor der Abdankung mit dem zuständigen Friedhofsgärtner Kontakt aufzunehmen (Montag bis Freitag 07.30 – 11.30 und 13.30 – 16.30 Uhr).

 

Aschenurnen werden auf den Friedhof überführt. Der Zeitpunkt der Urnenbeisetzung sowie die Beschriftung der Urnennische ist mit dem Friedhofsgärtner zu vereinbaren.

 

Spezielle Wünsche, z.B. eine besondere Sargausstattung, sind mit dem Bestattungsinstitut abzusprechen. Für Blumendekorationen können Sie sich an eine Gärtnerei wenden.

Weitere Schritte

AHV, Krankenkasse, Pensionskasse, Versicherungen, Post und Telefon etc. sind durch die Hinterbliebenen über den Todesfall zu informieren.

 

Bei Fragen zu Rechnungen für Energie und Wasser hilft der Kundendienst der Sankt Galler Stadtwerke weiter, Telefon 0848 747 900.

 

In nächster Zeit werden Sie zahlreiche Angebote für die Erstellung eines Grabdenkmales erhalten. Für die Bestellung können Sie sich jedoch genügend Zeit nehmen, um den Auftrag gut zu überdenken. Auf dem Ostfriedhof hat die Stadt St.Gallen ein Ausstellungsfeld mit „ausgewählten Grabdenkmälern“ geschaffen, das Ihnen vielleicht einige Ideen für die Ges­taltung geben kann.

 

Form, Grösse und Materialart der Grabdenkmäler werden im Friedhofsreglement bestimmt, die Auflagen lassen jedoch eine individuelle Ausgestaltung zu. Grabdenkmäler sind bewilli­gungspflichtig. Formulare für das Gesuch an die Friedhofskommission erhalten Sie beim Friedhofsgärtner.

 

Bepflanzung und Grabpflege gehören zu den Pflichten der Hinterbliebenen. Oft werden pri­vate Gartenbaufirmen mit diesen Arbeiten beauftragt. Über Pflege und Unterhalt der Rand­pflanzungen bei Reihengräbern, Planung, Pflege und Unterhalt der Friedhofsanlagen kann Sie der Friedhofsgärtner informieren.

 

Weitere Informationen über die Gestaltung und die Geschichte der Friedhöfe finden Sie in der Broschüre „Die Friedhöfe der Stadt St.Gallen“. Diese erhalten Sie vom Friedhofsgärtner oder beim Bestattungsamt.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr