Was macht das Zivilstandsamt?

Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt Folgendes:

  • Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
  • Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
  • Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
  • Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
  • Todesmitteilung an die Vormundschaftsbehörde, sofern der/die Verstorbene minderjährige Kinder hinterlässt
  • Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
  •  Todesmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern der/die Verstorbene anerkann­ter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war
  • Mitteilung an die Steuerverwaltung, sofern der/die Verstorbene im Kanton St.Gallen wohnhaft war

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr