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Was macht das Zivilstandsamt?
Nach der Anmeldung des Todesfalls macht das Zivilstandsamt Folgendes:
- Eintragung des Todesfalles im Personenstandsregister
- Nachtrag im schweizerischen Familienausweis oder Familienbüchlein (sofern vorhanden)
- Todesmitteilung an den schweizerischen Wohnort
- Todesmitteilung an das Heimatland (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Todesmitteilung an die Vormundschaftsbehörde, sofern der/die Verstorbene minderjährige Kinder hinterlässt
- Todesmeldung an die Vertretung des Heimatstaates von Ausländern
- Todesmitteilung an das Bundesamt für Migration, sofern der/die Verstorbene anerkannter Flüchtling, Asylbewerber/in oder vorläufig Aufgenommene/r war
- Mitteilung an die Steuerverwaltung, sofern der/die Verstorbene im Kanton St.Gallen wohnhaft war
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
