Übersetzerin, Übersetzer

 

Übersetzende Personen dürfen nicht amten, wenn sie

  1. persönlich betroffen sind; 
  2. ihr Ehegatte oder eine Person betroffen ist, mit der sie eine faktische Lebensgemeinschaft füh­ren;
  3. Verwandte und Verschwägerte in gerader Linie oder bis zum dritten Grade in der Sei­tenlinie betroffen sind;
  4. eine Person betroffen ist, die sie als gesetzliche Vertreterin oder gesetzlicher Vertreter oder im Rahmen eines privatrechtlichen Auftragsverhältnisses vertre­ten oder unterstützt haben; 
  5. sie aus anderen Gründen Unabhängigkeit und Unparteilichkeit nicht gewährleisten können, namentlich im Fall einer engen Freundschaft oder persönlichen Feindschaft.

Die übersetzende Person hat sich mit einem gültigen amtlichen Ausweis mit Foto (Reise­pass, Identitätskarte oder anderer amtlicher Ausweis) zu legitimieren.

 

Übersetzerinnen und Übersetzer finden Sie unter folgendem Link.

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr