Vaterschaftsanerkennung

Wir beraten Eltern, die nicht miteinander verheiratet sind, über das Verfahren bei der Aner­kennung der Vaterschaft und die dafür erforderlichen Dokumente.

 

Wünsche Sie Auskünfte?

 

Sie erreichen uns unter Telefon 071 224 53 60.

Familienname

Das Kind einer nicht verheirateten Schweizerin behält ihren Familiennamen. Für das auslän­dische Kind besteht die Möglichkeit der Namensführung nach Heimatrecht.

Bürgerrecht, Staatsangehörigkeit

Schweizer Bürgerrecht

Das Schweizer Kind nicht verheirateter Eltern erhält das Bürgerrecht der Mutter. Die Aner­kennung hat keinen Einfluss auf sein Bürgerrecht. Heiraten die Eltern später, erhält das Kind das Bürgerrecht des Vaters und verliert jenes der Mutter. 

 
Ausländische Staatsangehörigkeit

Über den Erwerb einer ausländischen Staatsangehörigkeit können wir keine Angaben ma­chen. Auskunft erteilt die Vertretung (Botschaft oder Konsulat) des entsprechenden Landes. 

 
Schweiz / Ausland

Ist die Mutter Schweizerin und der Vater ausländischer Staatsangehöriger, so erhält das Kind das Schweizer Bür­gerrecht der Mutter. Daran ändert sich mit der Anerkennung durch einen ausländischen Staatsangehörigen nichts. Das Kind bleibt Schweizer Bürger/Bürgerin.

 

Ist die Mutter ausländische Staatsangehörige und der Vater Schweizer, so erhält das Kind das Schweizer Bür­gerrecht des Vaters, sofern es nach dem 1. Januar 2006 geboren ist.

 
Doppelte Staatsangehörigkeit

Aus schweizerischer Sicht spricht nichts gegen den Besitz mehrerer Staatsangehörigkeiten. Erkundigen Sie sich bei der Vertretung Ihres zweiten Heimatstaates (Botschaft oder Konsu­lat), ob eine Doppelstaatsangehörigkeit auch dort möglich ist.

Gebühren

Die Gebühren richten sich nach der Verordnung über die Gebühren im Zivilstandswesen. Sie werden nach der Beurkundung der Anerkennung abgerechnet

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr