Was macht das Zivilstandsamt?

Nach der Anerkennung macht das Zivilstandsamt Folgendes:

  • Eintragung der Anerkennung im Personenstandsregister
  • Anerkennungsmitteilung an den schweizerischen Geburtsort des Kindes
  • Anerkennungsmitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e von Vater und Mutter
  • Anerkennungsmitteilung an die Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz der Mutter
  • Anerkennungsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
  • Anerkennungsmitteilung an die Mutter des Kindes
  • Anerkennungsmitteilung an das Bundesamt für Migration bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerbern/Asylbewerberinnen oder vorläufig Aufgenommenen

Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07

Öffnungszeiten

Montag bis Mittwoch:

8.30 bis 17 Uhr

Donnerstag:

8.30 bis 18 Uhr

Freitag:

8.30 bis 16.30 Uhr