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Was macht das Zivilstandsamt?
Nach der Anerkennung macht das Zivilstandsamt Folgendes:
- Eintragung der Anerkennung im Personenstandsregister
- Anerkennungsmitteilung an den schweizerischen Geburtsort des Kindes
- Anerkennungsmitteilung an den/die schweizerischen Wohnort/e von Vater und Mutter
- Anerkennungsmitteilung an die Vormundschaftsbehörde am Wohnsitz der Mutter
- Anerkennungsmitteilung an das Heimatland der Eltern (nur Italien, Deutschland, Österreich und Liechtenstein)
- Anerkennungsmitteilung an die Mutter des Kindes
- Anerkennungsmitteilung an das Bundesamt für Migration bei anerkannten Flüchtlingen, Asylbewerbern/Asylbewerberinnen oder vorläufig Aufgenommenen
Regionales Zivilstandsamt
Rathaus
9001 St.Gallen
Telefon 071 224 52 48
Fax 071 224 57 07
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch:
8.30 bis 17 Uhr
Donnerstag:
8.30 bis 18 Uhr
Freitag:
8.30 bis 16.30 Uhr
